Ende 2023 waren in Deutschland rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des
Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte die
Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2021 bei knapp 5,0 Millionen gelegen. Der starke Anstieg um
730.000 Pflegebedürftige (+15 %) deutet darauf hin, dass sich hier noch Auswirkungen der Einführung des
erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 zeigen. Seitdem werden Menschen häufiger
als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stärker, als es die Alterung
der Gesellschaft erwarten lässt. Mehr als drei Viertel von ihnen werden zu Hause gepflegt. Die meisten
Pflegebedürftigen (über 80 Prozent) werden von Angehörigen gepflegt. Die Bereitschaft, Angehörigen zu
helfen, ist zwar nach wie vor groß, aber der Trend zu kleineren Familien und größerer Mobilität führt
dazu, dass diese Unterstützungsleistungen in Zukunft nicht mehr im gleichen Umfang erbracht werden
(Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023).
An den meisten Orten in Deutschland gibt es ein gut ausgebautes Sozialnetz für Senioren. Verschiedene
Dienste und Organisationen bieten ein breites Spektrum an haushaltsnahen Dienstleistungen an, um ih
nen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen. Mobile Pflegedienste kommen ins Haus und viele ehre
namtliche Organisationen bieten Unterstützung an, wenn Hilfe benötigt wird.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, bei der Sie oder Ihr pflegebedürftiger Senior
einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen können.
Wann bekomme ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Für den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung in Pflegestufen obligatorisch.
Es gibt zwischen einer und fünf Pflegestufen. Pflegestufe eins ist die niedrigste und Pflegestufe fünf die
höchste Pflegestufe. Die Einstufung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Insgesamt können 100 Punkte
erreicht werden. Pflegestufe 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegestufe
2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit einer Punktzahl von 27 bis 47,5.
Pflegestufe 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit einer Punktzahl von 47,5
bis 70. Pflegestufe 4 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit einem Punktwert
von 70 bis unter 90 Punkten. Pflegestufe 5 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Je stärker die Selbstständigkeit eingesch
ränkt ist, desto höher ist der Pflegegrad.
Gesetzlich Versicherte beantragen bei ihrer Krankenkasse eine Pflegestufe und erhalten einen Besuch
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, privat
Versicherte erhalten einen Besuch des Medizinischen Dienstes der privaten Krankenversicherung
(z.B. Medicproof). Die begutachtende Person stellt Fragen, lässt sich Abläufe zeigen und gibt erste
Pflegehinweise. In einigen Fällen ist auch eine Begutachtung per Telefon oder Videotelefonie möglich.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung?
Es wird empfohlen, den Erstantrag so früh wie möglich zu stellen. Wenn Sie länger als sechs Monate Hilfe
im Haushalt, beim Einkaufen oder bei alltäglichen Verrichtungen benötigen, sollten Sie unbedingt einen
Erstantrag stellen.
Was passiert nach der Beantragung einer Höherstufung?
Sie haben bereits eine Pflegestufe, aber der Zustand Ihrer SeniorIn verschlechtert sich und die aktuelle
Pflegestufe erscheint nicht mehr angemessen. Dann ist es an der Zeit, einen Antrag auf Höherstufung
zu stellen. Dabei wird durch eine erneute Begutachtung festgestellt, dass der Gesundheitszustand nicht
mehr der aktuellen Pflegestufe entspricht. Der Gesundheitszustand muss sich also verschlechtert ha
ben. Das Verfahren ist ähnlich wie beim Erstantrag; das Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von
Medicproof entscheidet nach bestimmten Kriterien über die Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Auf der
Grundlage des Gutachtens ist die Pflegekasse verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen einen schriftlic
hen Bescheid über die Pflegestufe zu erteilen. Hinweis: Die Frist von 25 Werktagen beginnt mit dem Tag
der Antragstellung.
Wann ist es ratsam, einen Eilantrag zu stellen?
Die übliche Frist von bis zu 25 Arbeitstagen ist in manchen Fällen nicht angemessen. Zum Beispiel, wenn
jemand noch im Krankenhaus liegt und klar ist, dass er nach der Entlassung zu Hause pflegebedürftig
wird. In solchen Fällen können Sie einen Eilantrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen.
Ein Eilantrag bedeutet, dass ein verkürztes Gutachten für eine schnelle Einstufung erstellt wird. In dem
Eilgutachten wird zunächst nur festgestellt, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und ob mindestens Pflegegrad 2
erreicht ist. Ein ausführliches Gutachten wird dann so schnell wie möglich nachgereicht. Eilanträge werden
häufig von Personen gestellt, die sich noch im Krankenhaus befinden. Nutzen Sie dort auf jeden Fall den
Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiter kennen sich mit Eil-Anträgen auf Pflege und Schnell
Einstufungen aus. Sie können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen