Eine Ohnmacht dauert in der Regel nicht länger als eine Minute, während die Bewusstlosigkeit länger
anhält und die Muskulatur des Betroffenen erschlafft. Da die ersten Minuten über Leben und Tod entsche
iden, ist es wichtig, Erste Hilfe zu leisten, bevor der Rettungsdienst eintrifft.
Der Ersthelfer sollte Sofortmaßnahmen ergreifen und den Betroffenen zunächst vorsichtig an der Schulter
schütteln, um festzustellen, ob er ansprechbar ist. Um die Atemwege frei zu machen, ist es wichtig, den
Kopf des Betroffenen nach hinten zu legen und das Kinn anzuheben. In dieser Position wird die Atmung
kontrolliert, indem man sieht, ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Die Atmung kann auch durch Hören
und Fühlen kontrolliert werden, indem man das Ohr über Mund und Nase des Betroffenen hält und
Atemgeräusche wahrnimmt. Die Atmung sollte nicht länger als 10 Sekunden kontrolliert werden. Stellt der
Pflegende keine Atmung fest, ist von einem Kreislaufstillstand auszugehen und sofort mit der Herz-Lungen
Wiederbelebung zu beginnen. Bei normaler Atmung ist die Person in eine stabile Seitenlage zu bringen.
Dazu werden die Arme ausgestreckt, das Bein angewinkelt und überstreckt, der Mund geöffnet und der
Kopf überstreckt. Dabei ist darauf zu achten, dass der Betroffene auf der linken Seite liegt. Dadurch soll
verhindert werden, dass Mageninhalt in die Luftröhre gelangt und die Atmung behindert.
